Zustiftungen vergrößern das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital bleibt ungeschmälert, generationsübergreifend und „ewig“ erhalten. Nur die Erträge des Kapitals dürfen zur Förderung von Projekten verwandt werden. Zustiftungen können auch durch Zuwendungen im Testament erfolgen.
Zustiftungen sind bis zu einer Million Euro zusätzlich zu Spenden steuerlich absetzbar, auch verteilt auf mehrere Jahre.
Spenden dienen direkt dem Stiftungszweck, sie werden bei der jährlichen Förderung von Projekten direkt verwandt.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 % des Einkommens. (§ 10 b Abs.1 Sätze 1 und 2 ESTG)
Werbung für die Stiftung. Helfen Sie mit, die Stiftung bekannter zu machen. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Kollegen über die Stiftung. Dadurch leisten Sie nicht nur Hilfe zum Einsammeln von Geldern und somit zur Unterstützung von Friedensprojekten im In- und Ausland, Sie helfen aktiv mit, dem Frieden in unserer Welt eine Chance zu geben.