Spenden, Zustiftungen, Vermächtnisse

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Zustiftungen vergrößern das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital bleibt ungeschmälert, generationsübergreifend und „ewig“ erhalten. Nur die Erträge des Kapitals dürfen zur Förderung von Projekten verwandt werden. Zustiftungen können auch durch Zuwendungen im Testament erfolgen.
Zustiftungen sind bis zu einer Million Euro zusätzlich zu Spenden steuerlich absetzbar, auch verteilt auf mehrere Jahre.

Spenden dienen direkt dem Stiftungszweck, sie werden bei der jährlichen Förderung von Projekten direkt verwandt.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 % des Einkommens. (§ 10 b Abs.1 Sätze 1 und 2 ESTG)

Werbung für die Stiftung. Helfen Sie mit, die Stiftung bekannter zu machen. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Kollegen über die Stiftung. Dadurch leisten Sie nicht nur Hilfe zum Einsammeln von Geldern und somit zur Unterstützung von Friedensprojekten im In- und Ausland, Sie helfen aktiv mit, dem Frieden in unserer Welt eine Chance zu geben.
 

Helfen Sie mit: 
 

Konto 1015 450 017  Pax Bank Aachen  BLZ 370 601 93

 

Das Finanzamt Aachen hat die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt unter der
St. Nr. 201/5916/3294. Die Abschlussrechnung wird jährlich durch eine externe Prüferin kontrolliert und dann der Bezirksregierung in Köln vorgelegt, die die Aufsicht über rechtsfähige Stiftungen führt. Spenden- und Zustiftungsbescheinigungen werden nach Eingang des Geldes ausgestellt.